Anmeldung Kurse Spinnfischen

Lehrgang Spinnfischen am Main für Mitglieder

des Fischereiverbands Unterfranken

Der Fischereiverband Unterfranken bietet für seine Mitglieder jeweils am 12. und am 13. Oktober 2024 und am 10. November 2024 einen Tageslehrgang im Spinnfischen an.

Termine: Samstag, 12.10.2024, Sonntag, 13.10.2024, Sonntag, 10.11.2024

Lehrgangsort: Anglerheim Langenprozelten, Am Steinkorb 12, 97737 Gemünden-Langenprozelten

Termine Theorie:            Samstag 12.10.2024, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                       Sonntag, 13.10.2024, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                       Sonntag, 10.11.2024, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Angesprochen wird: verschiedene Spinntechniken, Spinnköder, richtige Montage der Kunstköder und Standplätze der Raubfische.

Termine Praxis:              Samstag 12.10.2024, 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                                       Sonntag, 13.10.2024, 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                                       Sonntag, 10.11.2024, 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Es werden alle Möglichkeiten des Spinnfischens am Wasser erklärt und unter Anleitung selbst ausgeführt.

Spinnruten mit Rollen bitte mitbringen.

Lehrgangsgebühr:            40,00 €

Falls Tageserlaubnisscheine benötigt werden, so können diese vor Ort für 10,00 € in bar erworben werden, Gewässerstrecke Veitshöchheim-Harrbach.

Bitte bei der Anmeldung angeben, ob ein Tageserlaubnisschein benötigt wird.

Bitte den Fischereischein im Original mitbringen!

Sie möchten an einem der beiden Lehrgänge teilnehmen?

Dann kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des

Fischereiverbands Unterfranken unter der Telefonnummer 0931-414455 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie erhalten dann das Anmeldeformular per E-Mail oder Post. Bitte senden Sie dieses dann vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle zurück, gerne auch per E-Mail.

Die Reihenfolge der Teilnehmer geht nach dem Eingang des schriftlichen Anmeldeformulars und der Überweisung der Lehrgangsgebühr (Zahlungseingang).

Die Teilnehmerzahl ist pro Lehrgangstag auf 10 Personen begrenzt.

Anmeldeschluss für den Lehrgang im Oktober ist der 02.10.2024.

Anmeldeschluss für den Lehrgang im November ist der der 04.11.2024.

Für die Verpflegung ist selbst zu sorgen.

Auf Teilnahme an dem Lehrgang besteht kein Rechtsanspruch.

Bayerischer Landesfischereitag mit Bayerischem Königsfischen

Der Bayerische Landesfischereitag mit dem Bayerischen Königsfischen findet dieses Jahr am 13. und 14. September 2024 in Regensburg statt.

Beim Landesfischereitag findet unter anderem eine Fachtagung zum Thema Prädatoren-Management: "Wie geht es weiter mit Fischotter, Kormoran und Gänsesäger?" statt.

Nähere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte folgendem Link:

landesfischereitag.de

Angebote für Mitglieder sowie Aufgaben und Ziele des Fischereiverbandes Unterfranken

Angebote für Mitglieder:

Schulungen zum Erwerb des Fischereischeins

Angebot von Fortbildungslehrgängen

Behandlung regionaler Anliegen

Rechtsschutz und Haftpflicht für fischereirechtliche Belange für alle Mitglieder

Aufgaben und Ziele des Fischereiverbandes:

Erhaltung der Gewässer in einem naturnahen Zustand

Hege artenreicher Fischbestände. Nachhaltige Naturnutzung

Aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Tierschutzfragen

Vertretung der Belange der Fischerei gegenüber Politik und Gesellschaft

Information der Öffentlichkeit

Weitere Informationen finden Sie hier:

Eine starke Gemeinschaft

Wasserpakt

Schatzmeister gesucht!

Der Fischereiverband Unterfranken sucht zum 01.07.2023 einen neuen ehrenamtlichen Schatzmeister (Kassier). 

Buchhalterisches Grundwissen sowie Kenntnisse im Vereinsrechnungswesen sollten vorhanden sein. 

Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftsstelle des Fischereiverbandes Unterfranken Tel. Nr. 0931-414455, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelles zum Kleinschifferzeugnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

untenstehenden Mailverkehr möchte ich Ihnen gerne zur Kenntnis geben.

Darin wird die Lage zum Kleinschifferzeugnis erläutert.

Ich hoffe damit zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Grimm

Fachgruppe Beruf M3

Fischereiverband Unterfranken e. V.

 -----Ursprüngliche Nachricht-----

Gesendet: Montag, 3. Juli 2023 10:12
An: Jochen Grimm <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Betreff: AW: Umtausch eines Sportbootführerscheins in ein Kleinschifferzeugnis

Sehr geehrter Herr Grimm,

leider ist die Abgrenzung von Kleinschifferzeugnis und Sportbootführerschein nicht immer ganz eindeutig möglich: Für die Frage, ob Sie ein Kleinschifferzeugnis benötigen oder ob (weiterhin) ein Sportbootführerschein ausreichend ist, kommt es auf die Frage an, ob die Tätigkeit für den jeweiligen einzelnen Schiffsführer einen Sport- und Freizeitzweck darstellt. Ist dies der Fall, genügt ein Sportbootführerschein; ansonsten ist ein Kleinschifferzeugnis erforderlich.

Gegen die Annahme von Sport- und Freizeitzwecken spräche z.B. wenn die Schiffsführer für ihre Tätigkeit ein Entgelt erhalten. In diesem Fall dürfte in der Regel ein Kleinschifferzeugnis erforderlich sein, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln dürfte. Sind sie hingegen ehrenamtlich in ihrer Freizeit tätig, dürfte es sich um einen Freizweitzweck handeln, sodass ein Sportbootführerschein ausreichen dürfte.

Insofern dürfte z.B. die Fischerei für den Eigenverzehr noch einen Freizeitzweck darstellen, sodass ein Sportbootführerschein ausreichend ist. Sobald Sie aber Einkünfte aus der Fischerei erzielen, ist ein Kleinschifferzeugnis erforderlich.

Die bisherigen "15 PS-Freigrenzen" (für Verbrennungsmotoren) bei Sportbootführerscheinen gelten übrigens auch für Kleinschifferzeugnisse. D.h. bis 15 PS benötigen Sie weder ein Kleinschifferzeugnis noch einen Sportbootführerschein (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 BinSchPersV).

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Am Propsthof 51

53121 Bonn

www.wsv.de

 

Fisch und Fang berichtet:

Die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern wurde von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe anerkannt.

 https://fischundfang.de/karpfenteiche-sind-immaterielles-kulturerbe/

Beitrittserklärung 2024

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Grundsätzlich ist die Geschäftsstelle nur Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Dienstag und Donnerstag ist die Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen.

An diesen beiden Tagen sind auch keine Telefonanrufe möglich.

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Wenn Fischerprüfungen in Unterfranken feststehen werden die Termine unter 

https://fischerpruefung-online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Index?execution=e1s1

eingestellt. 

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Telefon: +49 170 / 3118020
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